Weg mit den teuren Baufinanzierungen!

Weg mit den teuren Baufinanzierungen!

Baufinanzierungen sind so günstig wie nie. So mancher würde den teuren Altvertrag gern loswerden um zu besseren Konditionen eine neue Baufinanzierung abzuschließen. Doch kündigen ist nur in bestimmen Fällen und zu bestimmten Zeitpunkten möglich – ansonsten droht eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung seitens der finanzierenden Bank. Wir zeigen vier Fälle in denen die günstigen Zinsen trotz laufendem Baufinanzierungsvertrag genutzt werden können.

Die Optionen:
a) Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB
Jedem Darlehensnehmer einer Baufinanzierung, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, steht es zu, den Darlehensvertrag seiner Immobilienfinanzierung nach 10 Jahren ganz oder nur teilweise kostenfrei zu kündigen.

Wird dieses Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Anspruch genommen, so muss der Darlehensnehmer eine sechsmonatige Kündigungsfrist für seine Baufinanzierung einhalten. (Die 10-Jahresfrist beginnt ein Tag nach dem das Baudarlehen vollständig an den Darlehensnehmer ausgezahlt wurde (vollständiger Empfang des Darlehens; §187 Abs. 1 BGB))

Für den noch bestehenden Darlehensbetrag („Restschuld“) können Sie dann ganz einfach, zu den aktuell äußerst günstigen Baugeld-Zinsen, einen neuen Darlehensvertrag für Ihre Baufinanzierung abschließen. Oft wird der Aufwand hierfür von den „Hausbanken“ völlig übertrieben dargestellt, um Sie von einem Wechsel abzuhalten.

b) Die Anschlussfinanzierung
Bis die eigene Immobilie abbezahlt ist vergehen viele Jahre. Doch die erste Zinsbindungsfrist endet meist nach zehn oder 15 Jahren. Zu diesem Zeitpunkt steht die Entscheidung über eine Anschlussfinanzierung für die restliche Darlehenssumme an. Das bedeutet: Sie können Konditionenn von mehreren Banken vergleichen und den günstigsten Zins finden.

Spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung ist die kreditgebende Bank verpflichtet, dem Darlehnsnehmer mitzuteilen, zu welchen Konditionen das Darlehen verlängert werden kann und in welchem Umfang z.B. eine Sondertilgung möglich ist. Akzeptieren Sie nicht jedes Angebot zur Anschlussfinanzierung kommentarlos. Oftmals lohnt es sich, zu vergleichen – immostaff hilft dabei!

c) Forward-Darlehen prüfen
Vor allem in einer Niedrigzinsphase lohnt es sich, die günstigen Konditionen von heute bereits für eine Anschlussfinanzierung in ein bis fünf Jahren festschreiben zu lassen. Wenn Sie glauben, dass die Zinsen bald steigen, sollten Sie unbedingt die Konditionen eines Forward-Darlehens prüfen.

d) Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen ermöglichen den vorzeitigen Ausstieg
Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft und damit unwirksam. Somit gilt: Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden. In den Genuss können alle Bauherren kommen, die seit November 2002 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben. Denn seither schreibt der Gesetzgeber die Widerrufsbelehrung vor.

Sollten Sie Zweifel haben ob die in Ihrem vertrag verankerte Widerrufsbelehrung rechtens ist, so empfehlen wir Ihnen einen Besuch bei der Verbraucherzentrale um Ihren Vertrag bzw. die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages prüfen zu lassen.

Fazit:
Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten in den Genuß günstiger Zinsen zu kommen, spätestens im Falle einer Anschlussfinanzierung sollten Sie nicht direkt auf das erste Angebot Ihrer Bank eingehen, sondern vergleichen und eventuell verhandeln. Ihr immostaff Team hilft Ihnen gerne beim vergleichen, handeln und sparen. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie bankenunabhängig!

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