EnEV 2014: wir erstellen Energieausweise!

EnEV 2014: wir erstellen Energieausweise!

Seit dem 01.05.2014 ist Sie in Kraft: die neue Energieeinsparverordnung 2014, kurz EnEV 2014 genannt.
Für Immobilienbesitzer, -verkäufer und -vermieter ergeben sich weitreichende Konsequenzen. Wir zeigen Ihnen welche Änderungen für Sie – im Bezug auf den Energieausweis – relevant sind oder werden und helfen bei der Erstellung eines Energieausweises.

Gültig ab dem 01.05.2014 ist folgendes:

1.
Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung: Auf Wunsch des Bundesrates ist Teil dieser Pflicht nun auch die Angabe der Energieeffizienzklasse. Diese umfasst die Klassen A+ bis H. Die Regelung betrifft allerdings nur neue Energieausweise für Wohngebäude, die nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Das heißt: Liegt für das zum Verkauf oder zur Vermietung anstehende Wohngebäude ein gültiger Energieausweis nach bisherigem Recht, also ohne Angabe einer Energieeffizienzklasse, vor, besteht keine Pflicht zur Angabe einer Klasse in der Immobilienanzeige. Auf diese Weise können sich die Energieeffizienzklassen nach und nach am Markt etablieren.

2.
Präzisierung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises gegenüber potenziellen Käufern und Mietern: Bisher war vorgeschrieben, dass Energieausweise „zugänglich“ gemacht werden müssen. Nun wird präzisierend festgelegt, dass dies zum Zeitpunkt der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.

3.
Darüber hinaus muss der Energieausweis nun auch an den Käufer oder neuen Mieter ausgehändigt werden (Kopie oder Original).

4.
Einführung der Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, der nicht auf einer behördlichen Nutzung beruht, wenn bereits ein Energieausweis vorliegt. Davon betroffen sind z.B.: größere Läden, Hotels, Kaufhäuser, Restaurants oder Banken.

5.
Erweiterung der bestehenden Pflicht der öffentlichen Hand zum Aushang von Energieausweisen in behördlich genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf kleinere Gebäude (mehr als 500 qm, bzw. ab Juli 2015 mehr als 250 qm Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr).

6.
Einführung unabhängiger Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (gemäß EU-Vorgabe).

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir mit unserm energetischen Partner sehr gute Preise zur Erstellung von Energieausweisen aushandeln können.

Preise:
Verbrauchsorientierte Energieausweise für Wohn-, Misch,- und Nichtwohngebäude kosten 20 € zzgl. 5,50 € für die benötigte Registrierungsnummer bei der DIBT.

Bedarfsorientierte Energieausweise:
1.
Wohngebäude:

Ein- und Zweifamilienhäuser: 100 €

Mehrfamilienhäuser:
Bis 4 Wohneinheiten: 120 €
5 – 8 Wohneinheiten: 150 €

2.
Mischhäuser:

Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gewerbe: 150 €

Mehrfamilienhäuser mit Gewerbe:
Bis 4 Wohneinheiten und einem Gewerbe: 180 €
5 – 8 Wohneinheiten mit einem Gewerbe: 200 €
5 – 8 Wohneinheiten mit zwei Gewerben: 250 €

3.
Nichtwohngebäude:

Einzelgebäude, einfache Geometrie: 100 €

Preise zzgl. 5,50 € für die benötigte Registrierungsnummer bei der DIBT.

Alle anderen Gebäudearten: Preis nach Vereinbarung.

Die Preise gelten nur, wenn alle zur Berechnung notwendigen Unterlagen bereitgestellt werden können.

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1 Kommentar hizugefügt

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  1. 12 Jun 2014
    Super gemacht! Antworten

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