Am 23. Dezember 2020 tritt das Gesetz über die Verteilung der Immobilienmaklerprovision Kraft. Der Kern der Regelung liegt darin, dass sich zukünftig Verkäufer und Käufer die Provision des Immobilienmaklers hälftig teilen müssen wenn es zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages kommt. Die Bundesregierung sieht als…
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