Mit dem “Widerrufsjoker” können Immobilienbesitzer Geld sparen – wenn Sie sich beeilen.

Mit dem “Widerrufsjoker” können Immobilienbesitzer Geld sparen – wenn Sie sich beeilen.

Einige Tausend Immobilienbesitzer befinden sich höchstwahrscheinlich im Besitz einer Option Geld zu sparen, von der sie gar nichts wissen: Die Rede ist vom sogenannten “Widerrufsjoker” bei Immobilienkrediten.

Bei diesem Widerrufsjoker handelt es sich um einen juristischen Trick, mit dem eine Immobilienfinanzierung unter bestimmten Umständen kostengünstig rückabgewickelt werden kann, um dann z.B. durch eine neue, günstigere Immobilienfinanzierung – wie Sie derzeit am Markt erhältlich sind – zu ersetzen.
Möglich wird der Widerrufsjoker, da Banken und Sparkassen jahrelang falsche Widerrufsbelehrungen verwendeten. Wurde eine solche falsche Widerrufsbelehrung verwendet, so begann – juritisch gesehen – nie die die 14-tägige Wiederrufsfrist zu laufen. Der Finanzierungsvertrag kann daher, sofern die Bank/Sparkasse den Fehler nicht zwischenzeitig behoben hat, widerrufen werden.

Doch der Widerrufsjoker kann vermutlich nicht mehr lange ausgespeilt werden, denn die Bundesregierung ist grade dabei – auf Druck der Banken und Sparkassen – den “Widerrufsjoker” rückwirkend abzuschaffen. Für Betroffene ist somit Eile geboten.

Hier die wichtigsten Infos für alle, die mit dem Gedanken spielen den “Widerrufsjoker” in nächster Zeit nutzen zu wollen:

Wer kann den “Widerrufsjoker” nutzen?
Einige Banken von 2002 bis 2010 Widerrufsbelehrungen verwendet, die einer juristischen Überprüfung nicht standhalten. In der Folge können Finanzierungsverträge, sofern die Bank die korrekte Widerrufsbelehrung nicht nachgeholt hat, widerrufen werden.
Wer also zwischen 2002 und 2010 eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen hat, sollte überprüfen lassen ob er den “Widerrufsjoker” ausspielen zu kann. Verbraucherschützern zufolge waren 60 bis 90 Prozent aller Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum 2002 bis 2010 falsch.

Wie viel Zeit bleibt Betroffenen noch & wann sollten Sie aktiv werden?
Nach derzeitigem Stand soll ein Widerruf bereits laufender Kreditverträge nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite nur noch drei Monate lang möglich sein. Das würde bedeuten, dass im Juni 2016 endgültig Schluss mit dem “Widerrufsjoker” ist.
Allerdings nimmt die juristische Prüfung, ob ein Widerruf Erfolg verspricht, einige Zeit in Anspruch. Verbraucherschützer raten daher dazu zeitnah einen Anwalt oder einen anderen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Wie viel Geld können Kreditnehmer sparen?
Da die Zinsen nach 2002 bis 2010 stark gesunken sind, können Immobilienbesitzer durch eine Umfinanzierung zurzeit viel Geld sparen.

Beispiel:
Eine Immobilienfinanzierung über 400.000 Euro (Laufzeit von 10 Jahre) mit einem Zinssatz von 1,45 Prozent und 2 Prozent Tilgung bedeutet eine monatliche Kreditrate von ca. 1.150 Euro. Wer jedoch noch einen alten Finanzierungsvertrag mit einem Zinssatz von 5 Prozent besitzt, der überweist monatlich ca. 1.000 Euro mehr an die finanzierende Bank.

Betroffene, welche den Widerrufsjoker ausspielen können, können jedoch nicht nur bei den Zinsen sparen, sondern müssen der Bank auch keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Wie sollten Betroffene vorgehen?
Wer plant seinen Kredit mit Hilfe des “Widerrufsjokers” zu beenden, sollte nicht einfach zur Bank gegen und den Widerruf erklären. Denn die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass das Institut dies ohne weiteres akzeptiert. Zahlreiche Institute lassen es – Beobachtern zufolge – zunächst auf einen Rechtsstreit ankommen.

Sollte die Bank bzw. Sparkasse dem Widerruf dann zustimmen, sollte der Betroffene darauf gut vorbereitet sein. Denn dann gilt es, die noch offene Finanzierungssumme rasch zurückzuzahlen, sprich: eine alternative Finanzierung parat zu haben.
Verbraucherschützer raten vor dem Hintergrund, zunächst von einem Fachmann prüfen zu lassen, ob ein “Widerrufsjoker” – im vorliegenden Fall – Erfolg verspricht.

Was ist mit Verträgen, die bereits aufgelöst wurden?
Den “Widerrufsjoker” können nicht nur Immobilienbesitzer ausspielen, deren Kreditverträge noch aktiv sind. Auch bereits beendete Finanzierungen können nachträglich überprüft werden. Stellt sich heraus, dass die Widerrufsbelehrung in diesen Altverträgen ebenfalls falsch war, kann der Kunde – unter Umständen – eine an die Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückverlangen

Welche Risiken gibt es für Kreditnehmer?
Für Kreditnehmer die eine Finanzierung per “Widerrufsjoker” widerrufen wollen, besteht das Risiko, dass sie mit Ihrem Widerruf keinen Erfolg haben. Die Bank könnte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, bei dem sich herausstellen kann, dass die Widerrufsbelehrung – entgegen der Hoffnung des Kreditnehmers – doch nicht falsch war. Der Kunde hätte dann seine Rechtskosten (Anwalts- & Verfahrensgebühren) zu zahlen und seine Finanzierung würde unverändert weiterlaufen.

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